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Parlamentarische BürgerInnen-Initiative
für die Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare

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Prominente für die Ehe

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5 Kinder für die Ehe

Fünf Kinder klagen, gemeinsam mit ihren Eltern, damit ihre Eltern (zwei Väter bzw. zwei Mütter) heiraten dürfen. Und sie auch eheliche Kinder sein dürfen, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Die laufende Dokumentation dieser Klagsoffensive für die Ehe finden Sie hier







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Österreich für die Ehe



73%
der ÖsterreicherInnen ...
66%
der ÖsterreicherInnen über 50 Jahren ...
67%
der ÖsterreicherInnen am Land (Orte mit bis zu 5.000 EinwohnerInnen) ...
81%
der ÖsterreicherInnen mit Pflichtschulabschluss ...


... finden: gleichgeschlechtliche Paare sollten vollständig heiraten dürfen -
mit den gleichen Rechten und Pflichten wie Mann und Frau.

Quelle: Umfrage MA718






Europa für die Ehe




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Die Welt für die Ehe




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14 Thesen für die Ehe

Ehe Gleich!
Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare

Wir fordern die sofortige Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare auch in Österreich.

1.

weil „Ein Recht für alle“ das Grundprinzip der Gerechtigkeit darstellt, das wir alle bereits in frühen Kindheitsjahren lernen.

2.

weil zwei Gruppen von Recht für zwei Gruppen von Menschen zutiefst diskriminierend ist.

3.

weil es auch kein Finanzamt für Menschen mit weißer Hautfarbe und ein anderes getrenntes Finanzamt für Menschen mit schwarzer Hautfarbe gibt. Das wäre als schwerst diskriminierend auch dann geradezu undenkbar, wenn die Steuer für beide Gruppen gleich hoch wäre.

4.

weil der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits 2010 ausgesprochen hat, dass das Recht auf Eheschließung (Art. 12 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention) auch auf gleichgeschlechtliche Paare Anwendung findet (Schalk & Kopf v Austria 2010 par. 61).

5.

weil das EU-Parlament die Frage der Ehegleichheit zur Menschenrechtsfrage erklärt hat.

6.

weil bereits in 21 Staaten der westlichen Welt (darunter ganz West- und Nordeuropa) zwei Männer bzw. zwei Frauen heiraten dürfen.

7.

weil die Eingetragene Partnerschaft ein Institut zweiter Klasse ist, mit immer noch 33 Unterschieden zur Zivilehe.

8.

weil, selbst dann, wenn alle diese 33 Unterschiede beseitigt würden, (a) sich eingetragene Partner beispielsweise bei der Arbeitssuche (durch Angabe des Personenstandes „in eingetragener Partnerschaft/nach aufgelöster eingetragener Partnerschaft/nach verstorbenem eingetragenen Partner“ anstatt „verheiratet/geschieden/verwitwet“) als homosexuell zwangsouten müssten, (b) die eingetragene Partnerschaft in Ländern mit gleichgeschlechtlicher Ehe (bspw. in den USA) nicht anerkannt wird, (c) das Parallelregime (Standesamt einerseits, Bezirkshauptmannschaften/Magistrate andererseits) für die gleiche Sache (staatliche Registrierung von Partnerschaftsverträgen) eine unnötige Verwaltungsaufblähung und Steuergeldverschwendung darstellt.

9.

weil 3/4 der ÖsterreicherInnen (quer durch alle Bevölkerungsschichten) die Aufhebung des Eheverbots befürworten (Gleiches Recht für gleiche Liebe).

10.

weil die Fähigkeit, Kinder zu zeugen, keine Bedingung für die Eingehung einer Zivilehe ist, und auch die katholische Kirche seit jeher Ehen ohne Kinderzeugungsmöglichkeit oder -willen zugelassen hat (Ehen von Frauen nach dem Wechsel, Ehen am Sterbebett, Josefsehen).

11.

weil es seit 2006 bereits rechtsgültige gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich gibt (nach Änderung des Geschlechts eines/r PartnerIn), und es nicht verständlich ist, warum man erst nach einer Geschlechtsänderung gleichgeschlechtlich verheiratet sein darf.

12.

weil in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich mit großer Wahrscheinlichkeit als Ehen anerkannt werden müssen, wodurch die Beibehaltung des Eheverbots eine Diskriminierung der ÖsterreicherInnen gegenüber anderen EU-BürgerInnen darstellen würde.

13.

weil Österreich das einzige Land der Welt ist, das gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte einräumt, eine Familie zu gründen (Adoption, künstliche Befruchtung, automatische Elternschaft und Mutterschaftsanerkennung bei lesbischen Paaren) wie verschiedengeschlechtlichen Paaren, ihnen aber immer noch die Ehe verbietet; dadurch wird (entgegen den Empfehlungen beispielsweise von UNICEF ) den Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern der Vorteil verheirateter Eltern verweigert und sie (anders als Kinder verschiedengeschlechtlicher Eltern) zwangweise zu unehelichen Kindern gemacht.

14.

einfach, weil es unsere Gesellschaft gerechter und menschlicher macht, daher richtig ist und Österreich weiter bringt.

Unser Video für die Ehe

Ehe Gleich! in den Medien



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Eine Initative des Rechtskomitees Lambda


auf Anregung des "Verein Vielfalt".








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